Süddeutsche Zeitung: Mitgefühl darf nichts kosten

17. Dezember 2020, 16:50 Uhr NS-Raubkunst

Wassily Kandinsky malte das “Bild mit Häusern” 1909, später erstand es die jüdische Familie Lewenstein. Deren Erben fordern das Bild von der Stadt Amsterdam zurück.

(Foto: picture alliance/dpa/Collectie S)

In den Niederlanden werden die Interessen von Museen gegen die Ansprüche entrechteter Juden aufgerechnet. So entschied ein Gericht jetzt gegen die Rückgabe eines Kandinsky-Gemäldes. Bald wird über einen ähnlichen Fall in Deutschland verhandelt.

Von Kia Vahland

In den Niederlanden wird über Raubkunst gestritten – und es geht dabei nicht nur, wie hierzulande, um die Frage, ob dieses oder jenes Kunstwerk in einem Museum von den Nazis gestohlen wurde. Debattiert wird auch, ob nicht das Recht der heutigen Öffentlichkeit schwerer wiege als das der Erben jüdischer Opfer. Diese “Abwägung der Interessen” ist in den Statuten der niederländischen Restitutionskommission vorgesehen, und sie führt dazu, dass es bei kunsthistorisch wichtigen und damit auch teuren Gemälden mehr Bedenken gibt, sie zurückzugeben, als bei weniger bedeutenden.

So entschied die Kommission kürzlich, Wassily Kandinskys “Bild mit Häusern” aus dem Amsterdamer Stedelijk Museum nicht den Erben der Familie Lewenstein zu überlassen, der das Werk bis 1940 gehörte. Im besetzten Amsterdam wurde es auf einer Auktion im Umfeld von NS-Größen wie dem Händler Alois Miedl versteigert. Wer es dort eingereicht hat, ist ungewiss; nichts spricht jedoch dafür, dass die Familie Lewenstein sich freiwillig von dem Werk getrennt hatte. Bei einem Erlös von gerade einmal 160 Gulden – schon im Jahr 1923 hatte das Gemälde 500 Gulden erbracht – ist dies auch unwahrscheinlich, zumal die Familie, ein Teil lebte bereits im Ausland, die Summe nicht erhielt.

Den Erben kam entgegen, dass der Fall inzwischen auch die niederländische Politik umtreibt

Die Erben, vertreten von der kanadischen Kunstfahndungsagentur Mondex und dem Anwalt Axel Hagedorn, haben den Entscheid der Kommission vor Gericht angefochten. Ihnen kam entgegen, dass der Fall inzwischen auch die niederländische Politik umtreibt. Das zuständige Ministerium hatte ein Gremium eingesetzt, dass die Kommissionsarbeit generell evaluieren sollte und zu dem Ergebnis kam, man schätze das Museum als öffentlichen Ort und Bewahrer kulturellen Erbes – doch wenn Nachfahren von Bestohlenen und Erpressten berechtigte Ansprüche anmeldeten, müsse die Wiedergutmachung von Unrecht Vorrang haben. Keine “Interessensabwägung” also, sondern der Rat, zur früheren liberaleren Restitutionspolitik der Niederlande zurückzukehren.

Das aber ist bislang nur eine Empfehlung – so musste sich das Landgericht Amsterdam daran nicht orientieren. Und tat es auch nicht. Am Mittwoch entschied der Richter, die Restitutionskommission habe in allen Punkten recht, auch in der Idee, das öffentliche Interesse wiege hier schwerer als das der Geschädigten. Kandinskys Werk soll im Museum bleiben.

Die Stadt Amsterdam teilt mit, man werde sich in einer Tafel im Museumssaal erklären, und: “Dieses Gemälde wird für immer mit einer schmerzvollen Geschichte verbunden bleiben”. Soweit aber, auf ein wichtiges Kunstwerk und einen mutmaßlichen zweistelligen Millionenbetrag zu verzichten, geht das Mitgefühl nicht. Das Stedelijk Museum sagt gegenüber der SZ, man habe nur die Recherche beigesteuert und hätte jeden Verfahrensausgang akzeptiert. Auch das klingt nicht nach großem Bedauern über die eigene Rolle im Krieg und den Jahren danach, als die Lewensteins wenig Unterstützung fanden. Der Anwalt der Erben kündigte an, in Berufung zu gehen.

Wie das Verfahren weitergeht, wird sich auch in Deutschland auswirken. Auf der Auktion von 1940 in Amsterdam wurde ein zweites, noch bedeutenderes Werk Kandinskys versteigert: “Das bunte Leben”, heute ein Höhepunkt im Münchner Lenbachhaus aus dem Besitz der Bayerischen Landesbank. Es gehörte ebenfalls einst der Familie Lewenstein; in die Auktion von 1940 gelangte es über einen Restaurator, der mit dem Museum kooperierte. Käufer war der Modernespezialist Salomon Slijper, der, da er selbst Jude war, einen Mittelsmann vorschickte. Später kursierte in den Niederlanden die Geschichte, wie sich Slijper und der damalige Museumsdirektor des Stedelijk, David Röell, abgesprochen haben sollen: So könnte jeder auf nur einen der beiden Kandinskys geboten haben, damit der Preis niedrig bleibt.

Auch auf “Das bunte Leben” erheben die Erben der Lewensteins Anspruch, der Fall liegt zur Zeit der deutschen Limbach-Kommission vor, die zu NS-Raubkunst Empfehlungen ausspricht. In Deutschland wird keine “Interessensabwägung” auf Kosten der Opfer praktiziert. Der Verlust für München und die deutsche Museumslandschaft wäre immens, müsste dieses Hauptwerk Kandinskys am Ende restituiert werden. Das aber rechtfertigt keineswegs, mutmaßlich unter Zwang abgegebene Kunst einfach zu behalten. Sollte die Limbachkommission die Ansprüche der Nachkommen Lewenstein grundsätzlich anerkennen, gäbe es einen Ausweg aus dem Dilemma: Man müsste das nötige Geld auftreiben.